Sechs Jahre und neun Monate für Ex-"Baulöwen"

In einem der größten deutschen Wirtschafts-Strafverfahren ist der bankrotte Bauunternehmer Jürgen Schneider am Dienstag zu sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Unmittelbar nach Verkündigung der Entscheidung, die der 63 Jahre alte Angeklagte sofort akzeptierte, hob das Gericht mangels Fluchtgefahr den Haftbefehl auf.
Schneider selbst hatte im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt. Unter Berücksichtigung von zwei Jahren und acht Monaten Auslieferungs- und Untersuchungshaft, die er bereits verbüßt hat, hätte er wegen der sogenannten Zwei-Drittel-Bewährung noch knapp zwei Jahre Haft vor sich. Vor diesem Hintergrund hob das Gericht den Haftbefehl auf, so dass sich Schneiders Wunsch erfüllte, Weihnachten nicht im Knast, sondern bei seiner Frau zu feiern.

(Frankfurter Rundschau, Weihnachten 1997)

Information:
Die Zwei-Drittel-Bewährung besagt, dass Ersttäter nur 2/3 ihrer Strafe absitzen müssen. 1/3 wird danach zur Bewährung ausgesetzt.
Stimmt es, dass Herr Schneider nur noch knapp 2 Jahre absitzen muss? Falls ja, wieviel genau?

Lösung

der Strafe muss nur abgesessen werden:

2 Jahre 8 Monate sind schon "verbüßt": Herr Schneider muss noch 1 Jahr und 10 Monate ins Gefängnis.

* Nicht gekürzt, um im Ergebnis wegen des Nenners 12 sofort die Monatszahl ablesen zu können.

Alternativ: